Wir beraten Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker bei der Gestaltung und Verwendung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vertreten sie bei der Durchsetzung ihrer Honorar- und Werklohnansprüche und der Abwehr unberechtigter Mängelansprüche.
Die Bauherren und Auftraggeber erhalten von uns Unterstützung bei der sachverständigen Klärung etwaiger Planungs- oder Ausführungsmängel und der Durchsetzung der hieraus resultierenden Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. jur. Martin C. Lockert I
Rechtsanwalt Dr. jur. Martin C. Lockert II