Bau- und Werkvertragsrecht

Wir beraten Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker bei der Gestaltung und Verwendung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vertreten sie bei der Durchsetzung ihrer Honorar- und Werklohnansprüche und der Abwehr unberechtigter Mängelansprüche.

 

Die Bauherren und Auftraggeber erhalten von uns Unterstützung bei der sachverständigen Klärung etwaiger Planungs- oder Ausführungsmängel und der Durchsetzung der hieraus resultierenden Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche.

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dr. jur. Martin C. Lockert I

Rechtsanwalt Dr. jur. Martin C. Lockert II

 

Bahnhofstraße 34 - 36

21614 Buxtehude

Telefon 04161/515 90

Telefax 04161/515 910

 

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