Unsere Notare beurkunden alle Ihre Erklärungen und Verträge und beglaubigen Ihre Unterschrift.
Die notarielle Form ist dringend empfehlenswert oder sogar gesetzlich vorgeschrieben
- für Grundstücksgeschäfte jeglicher Art, insbesondere für Kaufverträge über (Bau-) Grundstücke, Häuser, Wohnungen und Erbbaurechte
- für die Bestellung von Grundschulden, Wohnrechten, Wegerechten und sonstigen Dienstbarkeiten,
- für Adoptionen, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Testamente und Erbverträge,
- für Gesellschaftsverträge von GbR, OHG, KG, GmbH oder AG, Stiftungsgeschäfte, Handelsregisteranmeldungen und Vereinsregisterangelegenheiten.
Ihre Ansprechpartner:
Notar Tobias M. Demann
Notar Dr. jur. Martin C. Lockert, LL.M. (La Trobe)
Frau Haßelmann
Frau Knepper