Mit einem obsiegenden Urteil haben Sie noch nichts gewonnen. Wir lassen Sie damit nicht alleine. Wenn Ihr Schuldner nicht freiwillig zahlt, ergreifen wir die notwendigen und erfolgversprechenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, um Ihr Recht auch tatsächlich durchzusetzen.
Gerne übernehmen wir für Sie das Inkasso Ihrer offenen Rechnungen und Vereinsbeiträge. Wir kümmern uns um die möglichst schnelle und effektive Anmahnung, Titulierung und Beitreibung unter Berücksichtigung der Kosten und der Erfolgsaussichten.
Ihr Ansprechpartner:
Bürovorsteher Jens Wolf