Die Kosten

Die Kosten für notarielle Tätigkeit ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Ihre Höhe ist nicht verhandelbar, sondern gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Notaren gleich.

Die Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit kann für die bloße Beratung und die außergerichtliche Tätigkeit frei vereinbart werden. Ohne eine solche Vereinbarung richtet sie sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir können Ihnen regelmäßig bereits am Telefon eine erste Orientierung über die voraussichtlichen Gebühren geben.

Die Gebühr für die anwaltliche Beratung eines Verbrauchers liegt zwischen 10,00 € und 250,00 € und beträgt für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190,00 € (Alle Gebührenbeträge jeweils zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer).

Sofern die anwaltliche Tätigkeit über eine Beratung hinausgeht, ist für die außergerichtliche Tätigkeit im Zivilrecht und Verwaltungsrecht zum einen die Höhe des Streitwertes maßgeblich (Was ist die Sache wert, um die gestritten wird?). Zum anderen entscheidet die Bedeutung der Angelegenheit und der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, welche Gebühr innerhalb eines vorgegebenen Rahmens angemessen ist. Sie kann zum Beispiel bei einem Gegenstandswert von 2.500,00 € zwischen 100,50 € und 502,50 € liegen.

Für die Vertretung vor Gericht können keine geringeren als die vom RVG vorgegeben Gebührensätze vereinbart werden. Es entstehen daher in einem Prozessverfahren mit einem Gegenstandswert von beispielsweise 2.500,00 € inklusive aller Schriftsätze und Verhandlungstermine mit Beweisaufnahme
    1,3 Verfahrensgebühr 261,30 €
    1,2 Terminsgebühr 241,20 €
    1,0 Einigungsgebühr 201,00 €, wenn ein Vergleich abgeschlossen wird
            + Auslagen (z.B. Porto, Reisekosten)
            + 19 % MwSt.
Bei Abschluss eines Vergleiches betragen die Gerichtskosten 108,00 €. Kommt keine Einigung zustande und muss das Gericht ein Urteil fällen, betragen die Gerichtskosten 324,00 € zuzüglich Sachverständigenkosten und Zeugengeld.

 

Hier finden Sie einen Gebührenrechner für Anwaltstätigkeit nach dem RVG:

www.der-prozesskostenrechner.de

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Telefon 04161/515 90

Telefax 04161/515 910

 

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