Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und unsere Vergütung nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können (in der Regel bei Bezug von ALG II), beantragen Sie bitte zunächst einen Beratungshilfeschein bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Dort müssen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen und nachweisen. Bitte lassen Sie sich nicht mit einem Antragsformular abspeisen. Denn wir können die Beratungshilfe nicht bewilligen. Das kann nur das Amtsgericht.
Legen Sie uns dann den Beratungshilfe-Schein vor, bezahlen Sie an uns nur einen Eigenanteil von € 15,00.