Die Prozeßkostenhilfe

Wenn Sie Klage erheben oder sich gegen eine bereits laufende Klage verteidigen wollen und keine Rechtsschutzversicherung haben, haben Sie je nach Einkommenshöhe möglicherweise Anspruch auf Prozeßkostenhilfe. Auf einem Antragsformular müssen Sie umfangreiche Angaben zu Ihren Einkommens- und vermögensverhältnissen machen und Ihre Angaben durch entsprechende Unterlagen belegen (z.B. durch ALG-Bescheid, Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge, Mietvertrag, Fahrzeugschein).

 

Unsere Vergütung und die Gerichtskosten werden nach der Bewilligung durch das Gericht darlehensweise von der Staatskasse übernommen. Sie zahlen die Kosten an die Staatskasse in Raten zurück oder bekommen Sie nach vier Jahren endgültig erlassen

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