Eine Rechtsschutzversicherung darf Ihnen selbst keinen Rechtsrat erteilen. Sie deckt nur Anwalts- und Gerichtskosten in den von Ihnen nach dem Baukastenprinzip einzeln versicherten Bereichen ab, wie Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Grundeigentum. Manche Rechtsgebiete oder Risiken sind in der Regel nur für eine erste Beratung (Erb- und Familienrecht) oder gar nicht versicherbar (z.B. Baustreitigkeiten bei Neubauten).
Bringen Sie daher Ihre kompletten Rechtschutzunterlagen zur ersten Besprechung mit. Wir können klären, ob sich eine Deckungsanfrage lohnt.
Sie können sich auch zuvor eine schriftliche Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung bezogen auf Ihr Rechtsproblem zuschicken lassen.