Wenn Sie einen Beurkundungs- oder Beglaubigungstermin in unserem Notariat vereinbart haben, bringen Sie bitte unbedingt ein gültiges Ausweispapier mit Lichtbild (Personalausweis oder Reisepass) mit. Denn der Notar muß Ihre Identität überprüfen. Auch wenn Sie Herrn Dr. Lockert oder Herrn Demann persönlich bekannt sind, halten Sie bitte Ihren Ausweis bereit. Denn der im Urlaubs- oder Verhinderungsfalle tätige Notarvertreter kennt Sie möglicherweise noch nicht. Außerdem schreibt das Geldwäschegesetz in fast allen gängigen Notargeschäften eine Identifizierung durch Ausweise und den Nachweis durch Fertigung von Fotokopien an.